Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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Vierter Nachtrag 
zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 
  
  
  
  
Für das 
E Rechnungsjahr 
— # Ausgabe und Einnahme. 1905 
S treten hinzu 
* Wark. 
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet. 
1. Ausgabe. 
II. Einmalige Ausgaben. 
2. I. Summe lII. Einmalige Ausgabern30 600 000 
2. Einnahme. 
2.Reichszuschuß 30 600 000 
Summe der Ausgabe 3 600 000 
Summe der Einnahme 0 600 000 
Wiederholung. 
Die Einnahmen und Ausgaben betraggen 30 600 000 
Berlin im Schloß, den 27. März 1906. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
  
(Nr. 3224.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines fünften Nachtrags zum Reichsbaushalts- 
Etat für das Rechnungsjahr 1905. Vom 27. März 1906. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen 2c. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte fünfte Nachtrag zum Reichshaus- 
halts-Etat für das Rechnungsjahr 1905 tritt dem Reichshaushalts-Etat für 
das Rechnungsjahr 1905 hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 27. März 1906. 
(I. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow.
	        
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