Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
E Einnahme. Rechnungs- 
S 70 jahr 1906. 
Mark. 
2) Übertrag 14260 000 
3. Stempelabgabe für Wertpapiere, Kaufgeschäfte usw., 
Lotterielose und Schiffsfrachturkunden: 
A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 54 des Reichs- 
stempelgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 275) zu ver- 
gütenden zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungskosten30 807 000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich 
zwei Prozent für die Bundesstaaten . . 17 339 000 
C. für Lotterielose: 
a) von Staatslotterieien . . . .. 34 760 000 
b) von Privatlotterien (Roh-Solleimahme) 
6 077 000 Mark 
Davon ab: 
die Hälfte der Roh-Sollein= 
nahme an Reichsstempelabgabe 
von Wetteinsätzen bei Pferde- 
rennen zur Auszahlung an die 
Einzelstaaten nach dem Ver- 
hältnisse, nach welchem diese 
Abgabe in ihrem Gebiet auf- 
gebracht ist, it 1243 000 
ergibt 4 834 000 Mark 
Davon ab: 
zwei Prozent Erhebungs= und 
Verwaltungskosten mit rund 97 000 
bleiben 4 737 000 
D. für Schiffsfrachturkunden, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten . . . . . . . .. 221000 
zusammen Titel 3. . ./ 87864000 
81“
	        
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