Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

(Heftrand.) 
Diesen Abschnitt 1 behält die Einladestation. 
  
                                        — 662 — 
                                Militärfahrschein. 
                 Abschnitt 1. Anerkenntnis für die Eisenbahnverwaltung. 
                                              —— „    
Eingetragen auf Station der (Eisendahnverwaltung) 
fahrscheine. 
(Stations, und Tagesstempel.) Der Stationsvorsteher: 
Am ten 19 
Der Transport geht von 
nach. 
über 
unter Führung des 
vom 
« -’··«- bew.l.)- 
mit gewöhnlichem- Schnell-, Militär- Zuge .bezw Zuge (das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen 
unter lfd. Nr. des Verzeichnisses der Militär- 
  
— 
Der Transport besteht aus: Entfernung für das 
(Auszufüllen von der absendenden Militärbehörde genau nach den Bezeichnungen des Kilometer 
Militärtarifs und in dessen Reihenfolge.) in km in Pfennig Mart 
Pf. 
  
  
  
  
  
lll 
Gesamtbetrag» 
buchstäblich: .......-— 
Die Zahlung ist gestundet. 
Die Vergütung nach dem Militärtarif ist zu fordern bei der Intendantur 
„den ten 19 . 
(Dienststempel.) 
Unterschrift.) 
" K " *- 
— 
  
*) Entfernungen und Geldbeträge werden von der Bahnverwaltung — jedoch nur im Falle der Barzahlung — eingetragen. 
  
  
  
  
(Heftrand.)
	        
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