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Nummer
des
deutschen
allgemeinen
Tarifs.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
für
1 Doppelzentner
Mark.
875
879
aus 906
Anmerkungen zu Abschnitt 17 A des allgemeinen Tarifs.
1. Bei Eisenwaren wird ein rauher Ölfarben- oder Teeranstrich sowie das
Überstreichen mit Graphit nicht als Bearbeitung angesehen.
2. Eisen in Stäben, Draht, Blech, Röhren und andere Eisenwaren, die auf
mechanischem Wege mit Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel oder Aluminium
überzogen oder auf chemischem ege vernickelt sind, unterliegen, soweit nicht
im allgemeinen Tarife besondere Bestimmungen getroffen sind, einem Zoll-
zuschlage von 50 vom Hundert. Sofern für die genannten Gegenstände in
poliertem oder allgemein in bearbeitetem Zustande besondere Zollsätze be-
stehen, werden letztere der Berechnung zugrunde gelegt.
Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her-
stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht
aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch mit Gespinsteinlagen;
Vordruckwalzen (Egoutteure) aus Kupfer oder Kupferlegierungen,
glatt oder gerippt, mit oder ohne Wasserzeiche
Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verniert, gefärbt oder vernickelt,
soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw.
der Nr. 887 des allgemeinen Tarifs gehören oder durch die Ver-
bindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen:
vernickelte Rahmen und Bügel aus Messingblech für Zigarren-
taschen, Brieftaschen, Geldtäschchen, Handtaschen, Reisetaschen
und ähnliche Täschnerwarlreen . ...
andere hierher gehörige Waren . ..
Milchentrahmungsmaschinen aller Systeme (Milchzentrifugen, Separa-
toren, Radiatoren usw.):
** von 40 Kilogramm oder darunter
bei einem von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner
Reingewichte der Maschine von mehr als 1 Doppelzentner bis 2 Doppelzentner
Maschinevon mehr als 2 Doppelzentner bis 4 Doppelzentner
von mehr als 4 Doppelzentner bis 5 Doppelzentner
Anmerkung. Unter Radiatoren werden solche Milchentrahmungs-
maschinen verstanden, welche im unmittelbaren Anschluß an die Ent-
rahmung in ununterbrochenem Verfahren Butter herstellen.
18
50
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