Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
-— 
Nummer 
des 
deutschen 
allgemeinen 
Tarifs. 
Benennung der Gegenstände. 
Zollsatz 
für 
1 Doppelzentner 
Mark. 
  
875 
879 
aus 906 
  
Anmerkungen zu Abschnitt 17 A des allgemeinen Tarifs. 
1. Bei Eisenwaren wird ein rauher Ölfarben- oder Teeranstrich sowie das 
Überstreichen mit Graphit nicht als Bearbeitung angesehen. 
2. Eisen in Stäben, Draht, Blech, Röhren und andere Eisenwaren, die auf 
mechanischem Wege mit Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel oder Aluminium 
überzogen oder auf chemischem ege vernickelt sind, unterliegen, soweit nicht 
im allgemeinen Tarife besondere Bestimmungen getroffen sind, einem Zoll- 
zuschlage von 50 vom Hundert. Sofern für die genannten Gegenstände in 
poliertem oder allgemein in bearbeitetem Zustande besondere Zollsätze be- 
stehen, werden letztere der Berechnung zugrunde gelegt. 
Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her- 
stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht 
aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch mit Gespinsteinlagen; 
Vordruckwalzen (Egoutteure) aus Kupfer oder Kupferlegierungen, 
glatt oder gerippt, mit oder ohne Wasserzeiche 
Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verniert, gefärbt oder vernickelt, 
soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. 
der Nr. 887 des allgemeinen Tarifs gehören oder durch die Ver- 
bindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen: 
vernickelte Rahmen und Bügel aus Messingblech für Zigarren- 
taschen, Brieftaschen, Geldtäschchen, Handtaschen, Reisetaschen 
und ähnliche Täschnerwarlreen . ... 
andere hierher gehörige Waren . .. 
Milchentrahmungsmaschinen aller Systeme (Milchzentrifugen, Separa- 
toren, Radiatoren usw.): 
** von 40 Kilogramm oder darunter 
bei einem von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner 
Reingewichte der Maschine von mehr als 1 Doppelzentner bis 2 Doppelzentner 
Maschinevon mehr als 2 Doppelzentner bis 4 Doppelzentner 
von mehr als 4 Doppelzentner bis 5 Doppelzentner 
Anmerkung. Unter Radiatoren werden solche Milchentrahmungs- 
maschinen verstanden, welche im unmittelbaren Anschluß an die Ent- 
rahmung in ununterbrochenem Verfahren Butter herstellen. 
  
18 
50 
60 
— — 
S0 
7 8 .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.