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(Nr. 3265.) Bekanntmachung, betreffend den Umlauf von Scheidemünzen österreichischer
Währung auf preußischen Eisenbahnstationen. Vom 28. Juni 1906.
In Anschluß an das Verbot des Umlaufs fremder Scheidemünzen — Bekannt—
machung vom 16. April 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 149) — hat der Bundesrat
genehmigt, daß die Scheidemünzen österreichischer Währung auf den nachstehend
verzeichneten Eisenbahnstationeni in Zahlung gegeben und genommen werden dürfen:
Name der Eisenbahnstationen Kreis Regierungsbezirk.
Keilendorf, Kudowa- Sackisch, Lewin, Schlancy Glatz Breslau.
Ober., Mittel- und Nieder-Schreiberhau, Josephinenhütte Hirschberg Liegnitz.
Ditterßbach städtisch, Haselbahh Landeshut Liegnitz.
Mocker .bsss. Leobschütz Oppeln.
Heinersdorf O. S., Ziegenhllls . . ... Neiße Oppeln.
Deutsch Krawarn, Ratibr .... Ratibor Oppeln.
Berlin, den 28. Juni 1000.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Freiherr von Stengel.
(Nr. 3266.) Bekanntmachung, betreffend die Abänderung von Reichstagswahlkreisen in Elsaß-
Lothringen. Vom 29. Juni 1906.
D. Bundesrat hat auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 25. Juni 1873
betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Loth-
ringen (Reichs-Gesetzbl. S. 161), beschlossen:
1. Der durch die landesherrliche Verordnung des Statthalters in Elsaß-
Lothringen vom 8. April 1901 (Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen
S. 31) dem Landkreise Metz zugeteilte Teil der Gemeinde Gandringen
wird dem 14. elsaß-lothringischen Reichstagswahlkreise (Stadtkreis Metz
und Landkreis Metz) zugewiesen;
2. der 13. elsaß- „lothringische Reichstagswahlkreis umfaßt den Kreis Bolchen
und die Kreise Diedenhofen-Ost und Diedenhofen-West.
Berlin, den 29. Juni 1906.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
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Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten.