Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

5. Chlorkalkmilch wird aus Chlorkalk (Calcaria chlorata des Arzneibuchs 
für das Deutsche Reich), der in dicht geschlossenen Gefäßen vor Licht geschützt 
aufbewahrt war und stechenden Chlorgeruch besitzen soll, in der Weise hergestellt, 
daß zu je 1 Liter Chlorkalk allmählich unter stetem Rühren 5 Liter Wasser hin- 
zugesetzt werden. Chlorkalkmilch ist jedesmal vor dem Gebrauche frisch zu bereiten. 
6. Formaldehyd. Formaldehyd ist ein stechend riechendes, auf die Schleim- 
häute der Luftwege, der Nase und der Augen reizend wirkendes Gas, das in 
etwa 35 prozentiger wässeriger Lösung (Formaldehydum solutum des Arzneibuchs 
für das Deutsche Reich) käuflich ist. Die Formaldehydlösung ist gut verschlossen 
und vor Licht geschützt aufzubewahren. Formaldehydlösung, in welcher sich eine 
weiße, weiche, flockige Masse, die sich bei vorsichtigem Erwärmen nicht auflöst 
(Paraformaldehyd), abgeschieden hat, ist weniger wirksam, unter Umständen sogar 
vollkommen unwirksam und daher für Desinfektionszwecke nicht mehr zu benutzen. 
Formaldehyd kommt zur Anwendung: 
a) entweder in Dampfform; zu diesem Zwecke wird die käufliche Formaldehyd- 
lösung in geeigneten Apparaten mit Wasser verdampft oder zerstäubt oder 
das Formaldehydgas durch ein anderes erprobtes Verfahren entwickelt; 
b) oder in wässeriger Lösung (etwa 1 prozentig). Zur Herstellung werden 
30 Kubikzentimeter der käuflichen Formaldehydlösung mit Wasser zu 
1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt. 
7. Wasserdampf. Der Wasserdampf muß mindestens die Temperatur des 
siedenden Wassers haben. Zur Desinfektion mit Wasserdampf sind nur solche 
Apparate zu verwenden, welche sowohl bei der Aufstellung als auch später in 
regelmäßigen Zwischenräumen von Sachverständigen geprüft und geeignet befunden 
worden sind. 
Neben Apparaten, welche mit strömendem Wasserdampfe von Atmosphären- 
druck arbeiten, sind auch solche, die mäßig gespannten Dampf verwerten, ver- 
wendbar. Überhitzung des Dampfes ist zu vermeiden. 
Die Prüfung der Apparate hat sich namentlich auf die Art der Dampf- 
entwickelung, die Anordnung der Dampfzu- und ableitung, den Schutz der zu 
desinfizierenden Gegenstände gegen Tropfwasser und gegen Rostflecke, die Hand- 
habungsweise und die für eine ausreichende Desinfektion erforderliche Dauer der 
Dampfeinwirkung zu erstrecken. 
Auf Grund dieser Prüfung ist für jeden Apparat eine genaue Anweisung 
für seine Handhabung aufzustellen und neben dem Apparat an offensichtlicher 
Stelle zu befestigen. 
Die Bedienung der Apparate ist, wenn irgend angängig, nur geprüften 
Desinfektoren zu übertragen. Es empfiehlt sich, tunlichst bei jeder Desinfektion 
durch einen geeigneten Kontrollapparat festzustellen, ob die vorschriftsmäßige Durch- 
hitzung erfolgt ist. 
8. Auskochen in Wasser, dem Soda zugesetzt werden kann. Die Flüssig- 
keit muß kalt aufgesetzt werden, die Gegenstände vollständig bedecken und vom 
Augenblicke des Kochens ab mindestens eine Viertelstunde lang im Sieden gehalten 
werden. Die Kochgefäße müssen bedeckt sein. 
23°
	        
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