Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

— 107 — 
5. Chlorkalkmilch wird aus Chlorkalk (Calcaria chlorata des Arzneibuchs 
für das Deutsche Reich), der in dicht geschlossenen Gefäßen vor Licht geschützt 
aufbewahrt war und stechenden Chlorgeruch besitzen soll, in der Weise hergestellt, 
daß zu je 1 Liter Chlorkalk allmählich unter stetem Rühren 5 Liter Wasser 
hinzugesetz werden. Chlorkalkmilch ist jedesmal vor dem Gebrauche frisch zu 
bereiten. 
6. Formaldehyd. Formaldehyd ist ein stechend riechendes, auf die Schleim- 
häute der Luftwege, der Nase und der Augen reizend wirkendes Gas, das in 
etwa 35 prozentiger wässeriger Lösung (Formaldehydum solutum des Arznei- 
buchs für das Deutsche Reich) käuflich ist. Die Formaldehydlösung ist gut 
verschlossen und vor Licht geschützt aufzubewahren. Formaldehydlösung, in welcher 
sich eine weiße, weiche, flockige Masse, die sich bei vorsichtigem Erwärmen nicht 
auflöst (Paraformaldehyd), abgeschieden hat, ist weniger wirksam, unter Um- 
ständen sogar vollkommen unwirksam und daher für Desinfektionszwecke nicht 
mehr zu benutzen. 
Formaldehyd kommt zur Anwendung: 
a) entweder in Dampfform; zu diesem Zwecke wird die käufliche Form- 
aldehydlösung in geeigneten Apparaten mit Wasser verdampft oder zer- 
stäubt oder das Formaldehydgas durch ein anderes erprobtes Ver- 
fahren entwickelt; 
b) oder in wässeriger Lösung (etwa 1 prozentig). Zur Herstellung werden 
30 Kubikzentimeter der käuflichen Formaldehydlösung mit Wasser zu 
1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt. 
7. Wasserdampf. Der Wasserdampf muß mindestens die Temperatur des 
siedenden Wassers haben. Zur Desinfektion mit Wasserdampf sind nur solche 
Apparate zu verwenden, welche sowohl bei der Aufstellung als auch später in 
regelmäßigen Zwischenräumen von Sachverständigen geprüft und geeignet be- 
funden worden sind. 
Neben Apparaten, welche mit strömendem Wasserdampfe von Atmosphären- 
druck arbeiten, sind auch solche, die mäßig gespannten Dampf verwerten, ver- 
wendbar. Überhitzung des Dampfes ist zu vermeiden. 
Die Prüfung der Apparate hat sich namentlich auf die Art der Dampf- 
entwickelung, die Anordnung der Dampfzu- und ableitung, den Schutz der zu 
desinfizierenden Gegenstände gegen Tropfwasser und gegen Rostflecke, die Hand- 
habungsweise und die für eine ausreichende Desinfektion erforderliche Dauer der 
Dampfeinwirkung zu erstrecken. 
Auf Grund dieser Prüfung ist für jeden Apparat eine genaue Anweisung 
für seine Handhabung aufzustellen und neben dem Apparat an offensichtlicher 
Stelle zu befestigen. 
Die Bedienung der Apparate ist, wenn irgend angängig, nur geprüften 
Desinfektoren zu übertragen. Es empfihlt sich, tunlichst bei jeder Desinfektion 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.