Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
 
 
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Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von 
geprüften Desinfektoren nach bewährten Verfahren ausgeführt werden. 
Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände, die 
Zimmerdecke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als desinfiziert 
gelten. Augenscheinlich mit Ausscheidungen des Kranken beschmutzte 
Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sind jedoch gemäß den Vor- 
schriften unter Ziffer 18 noch besonders zu desinfizieren. 
20.  Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen 
Möbeln sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt 
mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbol- 
säurelösung befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung 
verwendbar. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume be- 
funden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, 
so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
21.  Sammet-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1 prozentiger Formaldehydlösung oder 
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hinter- 
einander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume 
befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, 
so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
22.  Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu 
2 Meter Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen, 
die mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimat- 
lösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andere Weise aus- 
reichend zu befeuchten; in jede Sitzöffnung sind mindestens 2 Liter ver- 
dünntes Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Kalkmilch zu gießen. 
Der Inhalt der Abortgruben ist reichlich mit Kalkmilch zu über- 
gießen. Das Ausleeren der Grube ist während der Dauer der Krank- 
heitsgefahr tunlichst zu vermeiden. 
Der Inhalt von Tonnen, Kübeln und dergleichen ist mit etwa 
der gleichen Menge Kalkmilch zu versetzen und nicht vor Ablauf von 
vierundzwanzig Stunden nach Zusatz des Desinfektionsmittels zu ent- 
leeren; die Tonnen, Kübel und dergleichen sind nach dem Entleeren 
außen reichlich mit Kalkmilch zu bestreichen. 
Pissoire sind mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung 
zu desinfizieren. 
23.  Düngerstätten, Rinnsteine und Kanäle sind mit reichlichen Mengen von 
Chlorkalkmilch oder Kalkmilch zu desinfizieren. 
Das Gleiche gilt von infizierten Stellen auf Höfen, Straßen und 
Plätzen. 
24.  Krankenwagen, Krankentragen, Räderfahrbahren und dergleichen. Die 
Holz- und Metallteile der Decke, der Innen- und Außenwände, Tritt- 
bretter, Fenster, Räder usw. sowie die Lederüberzüge der Sitze und
	        
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