— 19 —
Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 4
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ratifkation der Generalakte der Internationalen Konferenz von
Algeciras vom 7. April 1906 usw. S. 19.
(Nr. 3288.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der Generalakte der Internationalen
Konferenz von Algeciras vom 7. April 1906 und die Hinterlegung der
Ratifikationsurkunden sowie die von den Vereinigten Staaten von Amerika
bei der Unterzeichnung und der Ratifikation gemachten Vorbehalte. Vom
9. Jannar 1907.
D. Generalakte der Internationalen Konferenz von Algeciras vom 7. April 1906
nebst Zusatzprotokoll vom selben Tage, die in Nr. 52 des Reichs-Gesetzblatts
vom Jahre 1906 Seite 891 ff. als Anlage des Gesetzes vom 21. Dezember 1906
zur Ausführung der Generalakte (Reichs-Gesetzbl. S. 889) abgedruckt ist, ist von
den Staaten, deren Vertreter sie unterzeichnet haben, ratifiziert worden.
Die Ratifikationsurkunden dieser Staaten sind in Madrid hinterlegt worden.
Das Protokoll über die Hinterlegung ist am 31. Dezember 1906 aufgenommen
worden. Der im Zusatzprotokolle vorgesehene Beitritt Marokkos zu der General-
akte ist am 18. Juni 1906 erfolgt.
Der Vorbehalt, mit dem die Generalakte nebst Zusatzprotokoll von den
Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet und ratifiziert worden ist, sowie
eine in die Ratifikationsurkunde der Vereinigten Staaten aufgenommene Resolution
des Amerikanischen Senats vom 12. Dezember 1906 sind mit deutscher Über-
setzung nachstehend abgedruckt.
Berlin, den 9. Jannar 1907.
Der Reichskanzler.
Fürst von Bülow.
Reichs. Gesetzbl. 1907.
Ausgegeben zu Berlin den 16. Jannar 1907.