Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

--  318  -- 
  
Nummer 
Zollsatz 
  
des 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
15 Leinsaat, Hanfsaat . . . . . frei 
18 Rotkleesaat, Weißkleesaat und andere Kleesaaten .. frei 
19   Grassaat aller Art  . ......  ........  . ............. frei 
aus 45 Weintrauben (Weinbeeren): 
frisch: 
zum Tafelgenuß, auf andere Weise als in Postsendungen von einem 
Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich eingehed .. 4 
andere . . . . . . . 10 
aus 46 Wal- und Haselnüsse, unreife (grüne) oder reife, auch ausgeschält, gemahlen 
oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet . . . . 2 
(aus 47/9) Anderes Obst: 
aus 47 frisch: 
Apfel, Birnen, Ouitten: 
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich 
eingehend frei 
auf andere Weise eingehend:  
unverpackt oder nur in Säcken bei mindestens 50 Kilogramm 
Rohgewicht: 
vom 1. September bis 30. November frei 
vom 1. Dezember bis 31. August . . . 2 
in anderer Verpackung: 
in einfacher Umschließung . . . . . . . . 3,20 
in mehrfacher Umschließung . . . . 5 
  
 
	        
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