Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

  
  
Nummer Zollsatz 
des  
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
(Noch Nr. 47/9. Anderes Obst) 
(Noch Nr. 47. frisch) 
Aprikosen ............................................. frei 
Pfirsiche: 
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich 
eingehend . . . . . . . . . . frei 
auf andere Weise eingehend . . . . . . . . . . . . .. 2 
Mispeln . . . . . frei 
Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichseln: 
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich 
eingehend ......................................... frei 
auf andere Weise eingehend: 
Hauszwetschgen: 
vom 1. September bis 30. November . . .  frei 
vom 1. Dezember bis 31. August . . . . 2 
andere Pflaumen . . . . .  2 
Kirschen zur Branntweinbereitung, auf Erlaubnisschein unter 
Überwachung der Verwendung . . . . . . . . . . . . . . frei 
andere Kirschen; Weichsen . . 1 
Hagebutten und Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes 
Stein- und Kernobst . . . . . frei 
Erdbeeren: 
in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich 
eingehend . . . . . . . . . frei 
auf andere Weise eingehend . . . . . . . .. 10 
  
 
	        
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