Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
(aus 545;7) Leder, halb- oder ganzgar, auch zugerichtet, anderweit 
im allgemeinen Tarif nicht genannt: 
545 bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 3 Kilogramm: 
ganze Häute mit anhaftenden Köpfen, Hälsen, Bäuchen und Klauen, 
auch in Hälften; Kopf-, Hals-, Bauchteile und Klauen sowie 
Roßschilder ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes .  .  . 30 
Schweinsleder, ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes .  18 
Kernstücke . .  .  . 33 
Anmerkung. Leder, einschließlich der Kernstücke, bei einem Rein- 
gewichte des Stückes von mehr als 3 Kilogramm, zur Herstellung von 
Treibriemen, auf Erlaubnisschein unter Überwachung der Verwendung 22 
aus 546 bei einem Reingewichte des Stückes von 1 bis 3 Kilogramm: 
Kalbleder, naturfarig . . . . . . . . . . 25 
anderes Kalbleber . . .  . 40 
(aus 555/6) Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten 
oder aus Häuten von Fischen oder Kriechtieren: 
556 mit anderen Sohlen als Holzsohlen: 
das Paar im Gewichte von mehr als 1 200 Gramm .  .  . 60 
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 1 200 Gramm; auch 
Schuhoberteile aus Leder aller Art mit elastischen Einsätzen ohne 
Rücksicht auf das Gewicht .  .  .  .  .  . 80 
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter .  . . 90 
Pantoffel und Hausschuhe ohne Rücksicht auf das Gewicht 60 
  
Anmerkungen. 
1. Ausfütterungen, Besätze, Zierate und Zutaten aller Art (Schnallen, 
Maschen, Ouasten, Stickereien, Schnürriemen usw.) aus anderen 
Stoffen, einschließlich Seide, jedoch ausgenommen Pelzwerk, bleiben 
ohne Einfluß auf die Verzollung. 
2. Als Pantoffel und Hausschuhe sind solche Schuhe anzusehen, die 
weder Riststellung noch Fersenstellung haben noch in anderer Weise 
(z. B. durch Zugschnüre, Verschlußknöpfe oder elastische Einsätze) 
zur festen Umschließung des Jußes eingerichtet sind. Der vertrags- 
mäßige Zollsatz ist auch auf Pantoffel und Hausschuhe mit einem 
Absatzfleck, jedoch nicht auf solche mit Absätzen (Stöckeln) anzuwenden. 
 
	        
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