Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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b) unter laufende Nr. 19 hinter „Fertige Granatzünder C 96 und 04,": 
„Haubitzzünder 05,". 
Auf Grund derselben Vorschrift hat der Königlich Preußische Herr Kriegs- 
minister bestimmt, daß die Anlage VI zur Militär-Transport-Ordnung unter B, 
laufende Nr. 4 und 19, in derselben Weise ergänzt wird. 
Berlin, den 28. Juni 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
(Nr. 3350.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Kindern bei der Reinigung 
von Dampfkesseln. Vom 1. Juli 1907. 
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend Kinderarbeit in gewerb- 
lichen Betrieben, vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113) hat der Bundes- 
rat beschlossen: 
Die Beschäftigung von Kindern bei der Reinigung von Dampf- 
kesseln ist verboten. 
Berlin, den 1. Juli 1907. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Dr. von Bethmann Hollweg. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
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