Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Weinausfuhr  s.  Zollwesen.

Weinbau  s.  Reblaus.

Wernershilfe  s.  Juristische  Persönlichkeit.
Wirthschaftsgenossenschaften  s.  Genossenschaften.

Z.

Zahnärzte  s.  Prüfungen.

Zeugnisse.  Maßregeln  zur  Bekämpfung  der  Maul=  und  Klauenseuche.  Verfügung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  26.  Januar  1889.  10.

s.  auch  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst,  Gebühren,  Reisezeugnisse.

Zollwesen.  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  für  kontrolepflichtige  Biersendungen  durch  die  Ortssteuerämter
  Enzberz  und  Otisheim,  Kameralamts  Maulbronn.  Verfügung  des  Finanzministeriums
  vom  9.  August  1889.  276.

Ausfuhr  von  Wein,  Obstmost,  Bier  und  Malz  nach  dem  übrigen  deutschen  Zollgebiet.
Verfügung  des  Finanzministeriums  vom  27.  Dezember  1889.  309.
s.  auch  Grenzsteuerämter,  Reblaus.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Crailsheim  zur  Erwerbung  des  für  eine
Korrektion  des  Jagstflusses  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  22.  Juli  1889.  243.

Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Heilbronn  zur  Erwerbung  des  für  eine  Erweiterung
ihrer  Quellwasserversorgung  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  17.  Dezember  1889.  339.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).