Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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II. Schweizerischer Verwaltungen. 
5. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize- 
rischen Grenze bei Pino bis Luino. 
6. Die von den schweizerischen Bundesbahnen betriebene Strecke von der 
italienisch- schweizerischen Grenze bei Iselle bis Domodossola.) 
III. Österreichischer Verwaltungen. 
7. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 25, 26, 27, 28. 
Frankreich, Ziffer 29. 
Schweiz, Ziffer 34. 
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 11. 
  
1) Die schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle transit den Zugdienst (Zug- 
förderung und Zugbegleitung) auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen; der Stations- 
dienst wird von den letzteren selbst besorgt.
	        
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