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II. Schweizerischer Verwaltungen.
5. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize-
rischen Grenze bei Pino bis Luino.
6. Die von den schweizerischen Bundesbahnen betriebene Strecke von der
italienisch- schweizerischen Grenze bei Iselle bis Domodossola.)
III. Österreichischer Verwaltungen.
7. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei
Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 25, 26, 27, 28.
Frankreich, Ziffer 29.
Schweiz, Ziffer 34.
Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt-
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.
1) Die schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle transit den Zugdienst (Zug-
förderung und Zugbegleitung) auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen; der Stations-
dienst wird von den letzteren selbst besorgt.