Ausgenommen hiervon sind
in dem Etat für die Verwaltung des Reichsheeres:
a) die bei Kapitel 18 der fortdauernden Ausgaben „Militär-Justiz-
verwaltung“ für 1906 bewilligten Beträge, für welche Bedürfnisse
im § 2 besondere Bestimmung getroffen ist;
b) die bei den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats
— Kapitel 5 — für 1906 bewilligten Beträge für:
1. Beschaffung von Handwaffen, Beschaffung und Umänderung
von Handwaffenzubehör, Reinigungsgeräten, Büchsenmacher-
kasten, Büchsenmachergeräten und Handwaffenmunition
— 1907 Titel 104, 188, 218 —,
2. Schaffung einer Reserve an Feldartilleriematerial — 1907
Titel 109, 190, 219 —,
3. weitere Beschaffungen für Zwecke der Fußartillerie (schwere
Artillerie des Feldheeres und Belagerungsartillerie — früher
auch Küstenartillerie —) — 1907 Titel 115, 191 —,
von denen, abweichend von der vorstehenden Festsetzung, je ein
Sechstel für die Monate April und Mai 1907 zur Ausgabe
gelangen darf;
c) die im Etat 1906 bei den einmaligen Ausgaben enthaltenen
Bewilligungen für solche Maßnahmen, bezüglich deren der § 2
besondere Bestimmung enthält.
Für Übungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes
sowie zum Ankaufe, Transport und zur Unterhaltung der
Remonten kann die Militärverwaltung den Gesamtbetrag der
in dem Jahres-Etat für 1906 in Ansatz gebrachten Summen
verwenden.
in dem Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine:
die bei Kapitel 57 Titel 6 der fortdauernden Ausgaben und bei
Kapitel 4 Titel 38 der Ausgaben des außerordentlichen Etats
für 1906 bewilligten Beträge, für welche Bedürfnisse im § 2
besondere Bestimmung getroffen ist.
Die Ausgabe nach dem Etat für das Reichsschatzamt für das
Rechnungsjahr 1906 an die Bundesstaaten und an Elsaß-Lothringen
zur Gewährung von Beihilfen an hilfsbedürftige Kriegsteilnehmer
unter Kapitel 68 Titel 8 der fortdauernden Ausgaben für die Monate
April und Mai 1907 ist von einer Summe von 19 300 000 Mark
zu berechnen. Dem Verteilungsmaßstab ist der 1. März 1907 zu
Grunde zu legen.
2. Die Matrikularbeiträge sind bis je zum zwölften Teile der durch den
Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906 festgestellten Summen,