Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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III. In Nr. XXXVc wird eingeschaltet: 
1. In dem mit „Ammon-Carbonit“ beginnenden Absatz am Schlusse 
hinter „Nitroglyzerin“ folgender Zusatz: 
, mit oder ohne Zusatz von Ruß), 
2. vor dem mit „Thunderite“ beginnenden Absatze: 
Thornit (Gemenge von Ammoniaksalpeter und Pflanzenmehl, 
mit oder ohne Zusatz von tierischen oder pflanzlichen Fetten), 
3. hinter dem mit „Thunderite““ beginnenden Absatze: 
Titanit III (Gemenge von Ammoniaksalpeter, höchstens 12 Pro- 
zent Curcumakohle und höchstens 8 Prozent Trinitrotoluol), 
Titanit IV (Gemenge von Ammoniaksalpeter und höchstens 
12 Prozent Curcumakohle), 
4. hinter dem mit „Neuwestfalit“ beginnenden Absatze: 
Gelatine-Westfalit, (einem gelatinierten oder pulverförmigen 
Gemenge aus Kali- oder Natronsalpeter - oder einem Gemische 
von beiden - mit Ammoniaksalpeter, das höchstens 50 Prozent 
Dinitrochlorhydrin, höchstens 5 Prozent Trinitroglyzerin und 
höchstens 2 Prozent Kollodiumwolle enthält, während der Rest 
aus Kohlenwasserstoffen, Pflanzenmehlen und neutralen Salzen 
lwie Chlorkalium, Chlornatrium und Oralaten] sowie aus Nitro- 
verbindungen der aromatischen Reihe (wie Nitrotoluol, Dinitro- 
toluol und Nitronaphthalin] besteht). 
IV. In Nr. XXXV e werden geändert: 
1. Im Eingang und unter a die Worte „durchgelatinierte Pulver- 
gewebe“ in: 
durchgelatinierte Pulverfäden, 
2. unter b die Worte „mit Pulvergeweben“ in: 
mit Pulverfäden und daraus hergestellten Fabrikaten. 
V. Hinter Nr. XXXVI f wird folgende neue Nummer eingefügt: 
XXXV g. 
Patronen aus dem Sprengstoffe Silesia (Gemenge von 
höchstens 75 Prozent Kaliumchlorat und reinem oder nitriertem Harze, mit 
oder ohne Zusatz von nitriertem Mehle) werden bei Aufgabe in Mengen 
bis zu 200 Kilogramm unter folgenden Bedingungen befördert. 
(1) a) Die Patronen sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen 
und diese in starke Holzkisten zu verpacken. 
b) Mit Paraffin oder Ceresin getränkte Patronen können auch 
durch eine feste Umhüllung von Papier in Pakete vereinigt 
werden. Ferner dürfen Patronen, die nicht so getränkt sind, 
bis zum Gewichte von 2 Kilogramm in Pakete vereinigt 
werden, die durch einen Überzug von Ceresin und Harz völlig
	        
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