Beim Reichsheere.
3. Preußen:
4.
5
der Evangelische und der Katholische Felbpropst
der Armee.
Die Intendanturmitglieder, die In-) soweit sie
tendanturreferendare sowie die In/nicht unter
tendantursekretariats- und registratur. die Kategorien
beamten einschließlich der Intendantur. IIAL1, 6 und7
diätare, fallen.
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Bei der Marine.
Außerdem im Kriege und waͤhrend des mobilen Zustaudes.
16. Die oberen Werftbeamten, soweit sie nicht bereits zu
Preußen:
die im mobilen Bureau des Kriegsministers
sich befindenden Räte, die den mobilen
Bureaus des Kriegsministers und des vor-
tragenden Generaladjutanten des Kaisers
sowie die dem Generalintendanten des Feld-
heeres und dem Chef des Feldsanitätswesens
zugeteilten Geheimen expedierenden Sekretäre,
Geheimen Registratoren und Geheimen
Kanzleisekretäre;
Sachsen:
die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich
befindenden Räte und die demselben zuge-
teilten Geheimen expedierenden Sekretäre,
Geheimen Registratoren und Geheimen Kanz-
leisekretäre.
19.
20.
9
den unter III A 1 und 6 bis 13 und II A7 aufge-
führten Kattgorien gehören, einschließlich der Sekre-
tariats. und Registraturapplikanten (Allerhöchste
Kabinettsorder vom 31. März 1880).
Die den mobilen Bureaus des Staatssekretärs des
Reichs-Marincamts und des Chefs des Marine-
kabinetts zugeteilten Geheimen expedierenden Sekretäre,
Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre.
Die etatsmäßigen oberen Zivilbeamten der Marine in
solchen Marinekriegshafengebieten, welche in Be-
lagerungszustand erklärt worden sind.
Die Intendantursekretariatsapplikanten.
Die auf Kriegsschiffen fungierenden Ziviloberlotsen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
Deutsches Reich:
beim Reichsmilitärgerichte:
der Botenmeister)
die Boten.
.—
—
—
Semes—
Die Lotsen I. und II. Klasse,
die Hafenlotsen,
der Materialienverwalter,
die Maschinisten,
die Schiffsführer,
die Steuerleute,
die Untersteuerleute,
beim Marinelotsen-
und seezeichenwesen.
. die Untermaschinisten
. Der Vorsteher des Brieftaubenwesens.
. Die Magazinaufseher bei den Werften, welche vor
bem 1. Upril 1880 in diese Stellen eingetreten sind.
Die Magazinaufseher der Bekleidungsämter, welche vor
dem 1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind.