II. Luxemburgischer Verwaltungen.
10. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Auslande betrieben find, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18.
Niederlande, Ziffer 11, 12.
Dänemark.
A. Von dãnischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. Die Dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen
Dampffährenverbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord - Oddesund Syd und Nykjobing
Morso-Glyngore);
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia- Strib);
c) über den Großen [store] Belt (Ryborg—Korser);
d) über den Öresund (Helsinger - Helsingborg und Kopenhagen
[Kjobenhavn]— Malmo — wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen—Malmo siehe unter B. II. 5);
e) über den Masnedsund (Masnede - Örehoved);
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren-
verbindung siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats-
bahnstrecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved - Gjedser;
b) Aalestrup - Viborg;
c) Sore - Vedde.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats-
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser - Warnemünde.