Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

II. Schweizerischer Verwaltungen. 
5. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize- 
rischen Grenze bei Pino bis Luino. 
6. Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebene Strecke von der 
italienisch-schweizerischen Grenze bei Iselle bis Domodossola.1) 
III. Österreichischer Verwaltungen. 
7. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 25, 26, 27, 28. 
Frankreich, Ziffer 29. 
Schweiz, Ziffer 35. 
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
wärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 10. 
1) Die Schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle transit den Zugsdienst (Zug- 
förderung und Zugsbegleitung) auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen; der Stations- 
dienst wird von den letzteren selbst besorgt.
	        
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