Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Anlage 6. 
Urkunde über die Genehmigung zur Anlegung 
.......Dampfkessel....... 
  
Auf Grund des § 24 der Gewerbeordnung und der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über 
die Anlegung von ..... Dampfkesseln vom..... wird de..... 
  
  
die Genehmigung zur Anlegung ..... Dampfkessel ..... 
nach Maßgabe der mit dieser Urkunde verbundenen Zeichnung ..... und Beschreibung unter den nach- 
stehenden besonderen Bedingungen erteilt. 
1. D.... Kessel ..... mit einem Fabrikschilde zu versehen, welches nachstehende Angaben enthält: 
festgesetzte höchste Dampfspannung:  Atmosphären Überdruck, 
Name und Wohnort des Fabrikanten: 
  
  
  
  
 
  
  
laufende Fabriknummer: 
Jahr der Anfertigung: 
Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle der 
Feuerzüge in Millimeter: 
2. Die Inbetriebnahme d..... Kessel..... darf erst nach der Abnahme (§ 24 Abs. 3 der Gewerbe- 
ordnung) und Verbindung der darüber ausgestellten Bescheinigung (§ 12 Abs. 6 der allge- 
meinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln) mit dieser Ur- 
kunde erfolgen. 
  
  
 
	        
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