Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

lehnung  der  Reichstagsbeschlüsse  die  Verpflichtung,  selbst  baldigst  mit  Vorschlägen
auf  diesem  Gebiete  hervorzutreten.  1)

Münzwesen  und  Bankwesen.2)
Arbeiterversicherung.

a)  Unfallversicherung,  3)  b)  Alters=  und  Invalidenversicherung.
  Bald  nach  dem  Zusammentritt  des  Bundesrats  im  Herbst  1888
nahm  derselbe  seine  Thätigkeit  hinsichtlich  des  Entwurfs  der  Alters=  und  Invaliditätsversicherung
  wieder  auf.  Er  ernannte  eine  besondere  Subkommission,
welche  zu  neuen  Vorschlägen  bezüglich  einiger  der  wichtigeren  Punkte  gelangte,
die,  von  dem  Plenum  gebilligt,  ebenso  wie  der  frühere  Entwurf,  ebenfalls  bekannt
  gegeben  wurden.  Die  Aenderungen,  welche  vom  Bundesrat  beschlossen
wurden,  waren  recht  erheblicher  Art.  Im  Entwurfe  war  die  Bestellung  eines
„Reichskommissars“  für  den  Bezirk  einer  jeden  Versicherungsanstalt  zur  Wahrung
der  Interessen  der  übrigen  Versicherungsanstalten  und  des  Reichs  vom  Reichskanzler
  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten  Landesregierungen  in  Aussicht
genommen.  Nach  den  Beschlüssen  des  Bundesrats  sollte  die  betreffende  Landesregierung
  im  Einvernehmen  mit  dem  Reichskanzler  die  Ernennung  vollziehen.

Nach  der  ursprünglichen  Absicht  sollten  die  Staaten  durch  das  ganze
Reich  gleichmäßig  einen  Mindestbetrag  von  120  und  einen  Höchstbetrag  von
250  Mark  jährlich  haben;  zwischen  diesem  Minimum  und  Maximum  sollte
der  Betrag  durch  die  Dauer  der  Beitragszeit  bedingt  werden.  Nach  den  neuen

1)  Ich  erwähne  noch  die  in  Kohls  Bismarck-Regesten  übersehenen  Vorlagen  des
Reichskanzlers  an  den  Bundesrat,  betreffend  Vorschläge  zur  Abänderung  der  Bestimmungen
über  die  statistische  Aufnahme  der  Dampfkessel  und  Dampfmaschinen  vom  14.  Dezember  1876.
Schreiben  vom  März  1889,  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  125  v.  15.  3.  89.

2)  Ich  erwähne  die  Vorlagen  des  Reichskanzlers  an  den  Bundesrat,  betreffend  1.  die
weitere  Ausprägung  von  Nickelmünzen,  und  zwar  von  Fünf=  und  Zehnpfennigstücken,
Schreiben  vom  11.  Dezember  1888,  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  597  v.  18.  12.  88;  2.  die
ausnahmsweise  Ausgabe  fremder  Scheidemünzen  in  einzelnen  Grenzbezirken,  Schreiben  vom
Dezember  1888,  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  612  v.  29.  12.  89;  3.  eine  Nachweisung  über
die  den  Bundesstaaten  bis  Ende  Dezember  1888  überwiesenen  Beträge  an  Reichs-Silber-,
Nickel=  und  Kupfermünzen,  Schreiben  vom  Januar  1889,  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  41
v.  25.  1.  89;  4.  die  Uebersichten  über  die  auf  den  deutschen  Münzstätten  im  Jahre  1888
erfolgten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=  und  Silbermünzen,  Schreiben  vom  März  1889,
„Nat.-Ztg.“  Nr.  193  v.  24.  3.  89;  5.  den  Antrag  Preußens  auf  Aufruf  und  Einziehung
der  Einhundertmark-Noten  der  Hannoverschen  Bank,  Schreiben  vom  April  1888,  „Nordd.
Allg.  Ztg.“  Nr.  305  v.  4.  7.  89.  Nur  das  sub  1  erwähnte  Schreiben  ist  in  Kohls  Bismarck-Regesten
  berücksichtigt.

3)  Ich  erwähne  die  in  Kohls  Bismarck-Regesten  übersehenen  Vorlagen  des  Reichskanzlers
  an  den  Bundesrat,  betreffend  1.  den  Geschäftsbericht  des  Reichsversicherungsamts
für  1888,  Schreiben  vom  Februar  1889,  „Nat.-Ztg.“  Nr.  95  v.  11.  2.  89;  2.  eine  Denkschrift
  uber  die  Bildung  mehrerer  Schiedsgerichte  für  die  norddeutsche  Textil-Berufsgenossenschaft,
  Schreiben  vom  Juni  1889,  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  294  v.  27.  6.  89.