Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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5. Elektrotechnik. 
Benennung und Bauart der Dynamos und Motoren sowie ihrer Teile; 
Reinigung und Behandlung, Inbetriebsetzen und Abstellen, Regu- 
lierung der Antriebsmaschinen. Einstellen der Bürsten. Behand- 
lung des Kollektors. Beseitigung von Störungen an den Dynamos 
und Motoren sowie im Leitungsnetze. Einrichtung und Behandlung 
einfacher Schaltbretter und ihrer Teile. Verbindung der Dynamos 
mit dem Schaltbrett und die gebräuchlichste Verteilung der elektrischen 
Energie an Bord. Auswechseln von Lampen und Sicherungen. 
Ausbessern der Leitungen. Herstellung einfacher Anschlüsse. 
6. Technologie. 
Die im Kessel- und Maschinenbau verwendeten Metalle und hauptsächlichsten 
Legierungen. Verpackungsmaterialien. Untersuchung des Kesselwassers auf Säuren. 
Feste und flüssige Heizmaterialien und ihre Unterbringung. Verbrennungsvorgang. 
Schmiermaterialien. . 
Behandlung und Verwendung der an Bord üblichen Werkzeuge. 
Schweißen, Löten und Verzinnen. 
7. Schiffbau. 
Zweck und Benennung der wichtigsten Bauteile eines Schiffes. 
Wasserdichte Schotten und Türen. Doppelböden. Ballasttanks, ihr 
Probieren, Füllen und Leeren. Luft- und Peilrohre. 
8. Gesetzliche und sonstige Bestimmungen. 
Kessel- und Kesselrevisionsgesetze, soweit sie auf Schiffskessel Bezug haben. 
Führen des Maschinentagebuchs. Kesselrevisionsbuch. Unfallverhütungsvorschriften 
der Seeberufsgenossenschaft. Sicherheitsvorschriften für elektrische Niederspannungs- 
anlagen. 
 
	        
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