Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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 Anlage V. 
  
Gegenstände der Hauptprüfung zum Schiffsingenieur. 
A. Sprachen. 
* 1. Deutsche Sprache. 
Deutscher Aufsatz über ein technisches Thema, welcher dem Inhalt, Ausdruck 
und der Rechtschreibung nach genügend ist. 
* 2. Englische Sprache. 
lbersetzung geschäftlicher Mitteilungen ins Englische. Mündliche Übersetzung 
aus englischen Fachzeitschriften. Leichte Unterhaltung in englischer Sprache über 
technische Fragen. 
B. Mathematik. 
* 1. Analytische Geometrie der Ebene. 
Rechtwinklige und Polarkoordinaten. Begriff einer Funktion und ihre graphische 
Darstellung. Gleichung der Geraden, des Kreises und der Kegelschnitte. Berechnung 
des Inhalts der Ellipse sowie des Parabel- und Hyperbelsegments. Parabeln und 
Hyperbeln höherer Ordnung, Völligkeitsgrade, Integralkurven, Graphisches Inter- 
polieren. Auftragen von Tafelwerten, Betriebs- und Beobachtungsresultaten. Ein- 
fache Beurteilung solcher Kurven. 
C. Technik. 
* 1. Berechnung der Hauptabmessungen eines Dampfers von gegebenem De- 
placement, der indizierten Pferdestärken für diesen Dampfer bei einer gegebenen 
Geschwindigkeit, des Schraubendurchmessers, der Steigung, der Flügelfläche und der 
Hauptabmessungen der Maschine.  
* 2. Berechnung und Reinzeichnung in vorgeschriebenen Maßstäben von 
a) dem theoretischen zusammengelegten Diagramm einer Schiffsmaschine, oder 
b) dem theoretischen Schieberdiagramm, oder 
e) der Steuerung mit zugehörigem Schieberdiagramm, oder 
d) dem Tangentialdruckdiagramm unter Berücksichtigung des Beschleunigungs- 
drucks nach gegebenen Indikatordiagrammen. 
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