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B. Bahnstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen besinden.
Rumänischer Verwaltungen.
Die von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen in der
Richtung aus Rumänien betriebenen Strecken von der ungarisch-
rumänischen Grenze:
12. bei Veriorova bis Orsova.
13. bei Riul Vadului bis Verestorony.
14. bei Gyimes bis Gyimes.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von ungarischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Rumänien, Ziffer 4, 5, 6.
III. Bosnien - Herzegowina.
1. K. und K. Militärbahn Banjaluka—Doberlin.
2. Bosnisch-Herzegowinische Staatsbahnen, einschließlich der von denselben be-
triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch-Herze-
gowinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 57, 58, 59.
Belgien.
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
3. Gent—Terneuzen.
4. Mecheln—Terneuzen.
5. Eisenbahn von Chimay.
6. Hasselt—Maeseyck.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
7. bei Comines bis Comines.
8. bei Halluin bis Menin.