Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

 
  
 
 
 
 
 
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II. Schwedischer Verwaltungen. 
5. Die von den Dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den 
Schwedischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen dem 
Freihafen Kopenhagen und Malmø. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:  
Deutschland, Ziffer 136. 
Schweden, Ziffer 8. 
Frankreich. 
  
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2.   Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen 
Linien, nämlich der Linie von Wassy nach Saint-Dizier und der Lokal- 
bahnlinien des Departements der Ardennen (Carignan nach Messempré, 
Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieu], Vrigne-Meuse nach Vrigne- 
aux-Bois), von Rambervillers nach Charmes, von Igney-Avricourt nach 
Blamont und Cirey. 
3.   Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis. 
4.   Der Orléansbahn. 
5.   Der Südbahn. 
6.   Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements 
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelieu. 
7.   Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie 
von Valenton nach Massy-Palaiseau. 
8.   Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
9.   Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen 
Grenze. 
10.   Der Gesellschaft des Medoc. 
Die Linien von lokaler Bedeutung: 
11.   Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
12.   Von Marlieux nach Chätillon-sur-Chalaronne. 
13.   Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes 
(Gesellschaft des Médoc).
	        
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