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B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Belgischer Verwaltungen.
Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebenen Strecken
von der belgisch-französischen Grenze:
14. bei Doische bis Givet.
15. bei Abeele bis Hazebrouck.
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet.
17. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von
der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.
II. Deutscher Verwaltungen.
Die der französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-
französischen Grenze:
18. bei Altmünsterol bis Petit-Croix.
19. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt.
20. bei Chambrey bis Moncel.
21. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle.
22. bei Amanweiller bis Batilly.
23. bei Fentsch bis Audun-le-Roman.
III. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken
von der französisch-schweizerischen Grenze:
24. bei Delle bis Delle.
25. bei Vallorbe bis Pontarlier.
26. bei Les Verrières-Suisse bis Pontarlier.
27. bei Crassier bis Divonne-les-Bains.
28. bei Le Châtelard bis Vallorcine.
IV. Italienischer Verwaltungen.
29. Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der
italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von französischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 125, 126, 127, 128, 129, 130.
Belgien, Ziffer 7, 8.
Italien, iffer 6.
Schweiz, Ziffer 32, 33, 34, 35.
Reichs-Gesetzbl. 1909. 45