Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

III. Anforderungen. 
1. Zugfestig keit 35 bis 40 kg/qmm bei einer Dehnung von mindestens 20 Prozent. 
2. Im kalten Zustande soll das Nieteisen, ohne Risse zu erhalten, so gebogen und 
glatt aufeinander geschlagen werden können, daß die beiden Enden der Länge nach parallel liegen. 
3. Im warmen Zustande soll sich ein Stück Nieteisen, dessen Länge doppelt so 
groß ist als der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, 
ohne aufzureißen. 
D. Niete. 
I. Art der Proben. 
Stauch- und Lochprobe (siehe D III.). 
II. Anzahl der Probestücke. 
Von je 1000 Stück 2 Stück. 
III. Anforderungen. 
Im warmen Zustande soll sich ein Nietschaft, dessen Länge doppelt so groß ist als 
der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne aufzureißen. 
E. Anker und Stehbolzen. 
I. Art der Proben. 
1. Zugprobe (siehe E III. 1). 
2. Biegeprobe (siehe E III. 2). 
II. Anzahl der Probestücke. 
Von je 25 Stangen gleichen Durchmessers eine Stange. 
III. Anforderungen. 
1. Zugfestigkeit 35 bis 40 kg/qmm bei einer Dehnung von mindestens 20 Prozent. 
2. Im kalten Zustande soll ein Stab, ohne Risse zu erhalten, so gebogen und glatt 
aufeinander geschlagen werden können, daß die beiden Enden der Länge nach parallel liegen. 
F. Wasserrohre. 
I. Art der Proben. 
Aufweitprobe (siehe F III. 3). 
Bördelprobe (siche FlII. 4). 
Biegeprobe (siehe F III. 5). 
Wasserdruckprobe (siehe F III. 6). 
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