Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

II. Anzahl der Probestücke. 
25 Prozent der abzunehmenden Stücke. 
III. Anforderungen. 
1. Im kalten Zustande sollen sich die Schenkel des Winkeleisens unter der Presse um 
mindestens 40° auseinanderbiegen und abgeschnittene Längsstreifen bis zu einem Winkel von 180° 
zusammenbiegen lassen. Bei diesen Proben dürfen sich in der Kehle und in den Schenkeln nur 
Anfänge von Rissen zeigen. 
2. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) sollen sich 
Längsstreifen um einen Dorn, dessen Durchmesser gleich der 3 fachen Schenkeldicke ist, bis zu 
180° biegen lassen.  
3. Beim Schmieden und Lochen sollen Schenkelstreifen denselben Anforderungen wie 
Blechstreifen (vergleiche A IV. 6) entsprechen. 
C. Nieteisen. 
I. Art der Proben. 
1.  Zugprobe (siehe C III. 1) 
2.  Biegeprobe (siehe C III. 2). 
3.  Stauch- und Lochprobe (siehe C III. 3). 
4.  Hartbiegeprobe (siehe C III. 4). 
II. Anzahl der Probestücke. 
4 Prozent der abzunehmenden Stücke. 
III. Anforderungen. 
1. Zugfestigkeit 34 bis 41 kg/qmm bei einer Dehnung von mindestens 25 Prozent 
und einer Gütezahl von mindestens 62. 
Soweit Bleche von höherer Zugfestigkeit als 41 kg/qmm verwendet werden, darf das 
Nietmaterial entsprechend bis zu 47 kg/qmm Zugfestigkeit haben, wenn die Dehnung mindestens 
die gleiche wie in der Zahlentafel für Bleche ist (vergleiche A IV. 1). Für solches Nieteisen sind 
Prüfungsbescheinigungen beizubringen. 
2. Im kalten Zustande soll das Nieteisen, ohne Risse zu zeigen, so gebogen werden, 
daß der Abstand der parallel gebogenen Schenkel voneinander nicht mehr als ⅕ des Niet- 
durchmessers beträgt. 
3. Im warmen Zustande soll sich ein Stück Nieteisen, dessen Länge doppelt so groß ist 
als der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne aufzureißen. 
4. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) soll sich 
das Nieteisen um einen Dorn, dessen Durchmesser gleich der 2 fachen Dicke des Nieteisens ist, bis 
zu 180 biegen lassen. 
 
D. Niete. 
I. Art der Proben. 
1. Stauch- und Lochprobe (siehe D III. 1). 
2. Härteprobe (siehe D III. 2).
	        
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