Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1884. (45)

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83.

Die  in  §  2  genannten  Behörden  und  Beamten  sind  auch  dann  zur  Feststellung
  und  Erhebung  der  Abgabe  zuständig,  wenn  die  Rechtswirksamkeit  eines
Rechtsgeschäfts  von  der  Genehmigung  oder  von  dem  Beitritt  einer  Behörde  oder
eines  Dritten  abhängig  ist  (5  168  der  Ausführungsbestimmungen).  In  diesen
Fällen  sind  die  Urkunden  alsbald  nach  eingetretener  Rechtswirksamkeit  den  zur
Feststellung  der  Abgabe  zuständigen  Stellen  mitzuteilen.

§  1.

Die  Feststellung  der  Abgabe  von  Grundstücken,  die  auf  Grund  der  landesgesetzlichen
  Vorschriften  Üülber  Familienfideikommisse,  Lehn=  und  Stammgüter  gebunden
  sind,  erfolgt  durch  das  Fürstliche  Erbschaftssteueramt  (§  175  Abs.  1  der
Ausführungsbestimmungen).  Zur  Erhebung  der  Abgabe  ist  das  Hauptzollamt
in  Gera  zuständig.

*  5.

Gegen  die  Feststellung  der  Abgabe  ist  Beschwerde  an  die  Oberzolldirektion
für  den  Thüringischen  Zoll=  und  Steuerverein  in  Erfurt  und  gegen  die  Beschwerdeentscheidung
  weitere  Beschwerde  an  das  Fürstliche  Ministerium,  Abteilung
für  die  Finanzen,  zulässig.  Außerdem  steht  der  Rechtsweg  offen.

§  6.

Die  zwangsweise  Beitreibung  rückständiger  Abgaben  erfolgt  nach  Maßgabe
  des  Gesetzes  über  die  Zwangsvollstreckung  im  Vervaltungswege  vom
10.  Angust  1899  (Gesetzsammlung  Bd.  XXIII  S.  202).

Zur  Niederschlagung  unbeibringlicher  Abgaben  (§  164  Abs.  3  der  Ausführungsbestimmungen)
  und  zur  Entscheidung  über  alle  Anträge  auf  Erstattung
von  Abgaben  (§§  169  bis  172  der  Ausführungsbestimmungen)  ist  die  Oberzolldirektion
  in  Erfurt  zuständig.

§  7.

Die  Prüfung  der  Abgabenentrichtung  liegt  dem  bei  der  Oberzolldirektion
in  Erfurt  bestellten  Reichsstempelprlfungsbeamten  ob  (6§  188  Abs.  1  der  Ausführungsbestimmungen).


88.

Die  Geschäfte  der  Direktivbehörde  für  die  Verwaltung  der  Abgabe  nach

Tarifnummer  11  werden  der  Oberzolldirektion  in  Erfurt  übertragen.