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östlichen Landesgrenze aufwärts bis Kalkfontein, von da über Awadaob,
Aminuis in gerader Linie ostwärts zur Landesgrenze (sämtliche Orte
einschließlich);
3. bei der Unternehmung in Kamerun die im Gefechtskalender der Schutz-
truppe namentlich aufgeführten deutschen Militärpersonen.
Neues Palais, den 1. April 1909.
Wilhelm.
Fürst von Bülow.
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt).
(Nr. 3605.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Abereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 26. April 1909.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Februar 1909,
Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 280 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
Im Abschnitte „Deutschland. A. II.“ ist mit Wirkung vom 15. Mai d. J.
nachgetragen:
„90a. Trossinger Lokalbahn.“
Berlin, den 26. April 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Misani.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.