Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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b) Bei nicht besonders verankerten Rohrwänden, deren Rohre jedoch beider- 
seits umgebördelt oder in kegelförmig sich nach außen erweiternden Löchern 
eingewalzt sind, ist Sicherheit gegen Herausziehen der Rohrenden zu erwarten, wenn 
die auf ein Zentimeter Rohrumfang entfallende Belastung: 
Fig. 18. 1A 
  
p * Fläche abcdefghiklm 
σ = πd .... 12 
den Betrag von 25 kg nicht überschreitet, sachgemäße Ausführung vorausgesetzt. 
Bei nicht besonders verankerten Rohrwänden, deren Rohre in zylindrischen 
Löchern glatt eingewalzt sind, ist bei einer Beanspruchung bis zu 7 atm Betriebsüberdruck 
gleichfalls der Betrag σ= 25 als zulässig zu erachten. Bei höheren Dampfspannungen darf 
jedoch σ den Betrag von 15 kg nicht überschreiten. 
Wenn σ diese Beträge nicht überschreitet, bedarf es einer Berechnung des durch den 
Dampfdruck beanspruchten kleinen Feldes abcdefghiklm nicht, sofern die in Ziffer a mit 
Rücksicht auf sichere Befestigung der Rohre geforderten Mindeststärken vorhanden sind. 
 In zweifelhaften Fällen kann dahingehende Prüfung durch die Gleichung 
  
p = 360 (1-0,7 d/e) (s/e)² ·kᶻ .... 13 
stattfinden. Hierin bedeuten   
s die Plattendicke in mm, 
p den größten Betriebsüberdruck in atm, 
d den äußeren Rohrdurchmesser an der Befestigungsstelle in mm, 
e die Seite des quadratischen Feldes in mm, welches durch die vier unterstützenden 
Rohre gebildet wird, oder das arithmetische Mittel aus den Seiten des Rechtecks, 
welches durch die vier Rohre bestimmt erscheint (in Figur 18e= ), 
 
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kᶻ die eintretende Biegungsanstrengung des Plattenmaterials in kg/qmm, die bis 
zur Höhe = Zugf estigkeit/4,5 zulässig erscheint. 
Wird die Beanspruchung nach Gleichung 13 zu groß, oder überschreitet σ die vorge- 
schriebenen Werte, so sind Anker oder Ankerrohre anzuordnen. 
Insbesondere sind Randrohre darauf zu prüfen, ob ihre Belastung innerhalb der als 
zulässig bezeichneten Grenzen bleibt; im verneinenden Falle ist ein Teil von ihnen nach Gleichung 4 
als Ankerrohrr auszubilden oder sonstige Verankerung anzuordnen. 
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