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1909/10.
Bezeichnung der Zuckerart: Weißer Kandiszucker.
Bezeichnung des zur Kellerbehandlung des Weines oder
zur Herstellung von Haustrunk bestimmten Stoffes (außer Zucker):
Eingang Abschreibung der verbrauchten Menge
Name und Wohnort
Tag des Menge des Verkäufers sowie des Tag des Menge Art der Verwendung
Einganges Geschäftsabschlusses Verbrauchs
1 2 3 4 5 6
1. 9. 09 880 kg Bestand 2. 10. 09 260 kg Zur Zuckerung von Most
10. 9. 09 2000 kg Kahn & Co., Mainz (1. 9. 09) 5. 10. 09 250 kg desgl.
8. 10. 09 80 kg Zur Haustrunkbereitung
5. 11. 09 500 kg Verkauft an W. Marz, Münlheim
3. 12. 09 300 kg Zur Zuckerung von Wein
13. 12. 09 400 kg desgl.
1910/1911.
1. 9. 10 1080 kg Bestand
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1909/10.
Bezeichnung der Zuckerart:
Bezeichnung des zur Kellerbehandlung des Weines oder
zur Herstellung von Haustrunk bestimmten Stoffes (außer Zucker): Weingelatine.
Eingang Abschreibung der verbrauchten Menge
Tag des Name und Wohnort Tag des
Einganges Menge des Verkäufers sowie Tag des Verbrauchs Menge Art der Verwendung
Geschäftsabschlusses Verbrauchs
1 2 3 4 5 6
1. 9. 09 10 kg Bestand
7. 10. 09 20 kg G. Hennig, Neustadt (20. 9. 09)
1910/1911.
1. 9. 10 5kg Bestand
Anmerkung. Die in Kursivschrift gedruckten Eintragungen stellen Beispiele für die handschriftlich vorzunehmende Ausfüllung
des Formulars dar.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.