Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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für die die Stellen A belastende Kraft 
 
 
für die die Stellen B belastende Kraft P — C * 8 io 
bei den 2 Mittelträgern: 
für die die Stellen A belastende Kraft P = e 8 4 59 *7 
für die die Stellen B belastende Kraft  
die Auflagerkraft an den Trägerenden: 
K = P K ?n, 
das größte biegende Moment im Querschnitt bei B und in den Querschnitten zwischen B. 
7 e 
31 = 3 (—2) — P. 6 
und somit in 
M2?22 
die Gleichung zur Berechnung des Trägerquerschnitts, worin bedeutet: 
Θ dessen Trägheitsmoment, 
δ den Abstand der am stärksten beanspruchten Faser von der Nullachse; 
für rechteckigen Querschnitt, wie in Figur 22 angenommen, ist 
1 1 
625 . = 5 
kb die zulässige Biegungsanstrengung des Trägermaterials, welche für zähes 
Material (Schweißeisen, Flußeisen, Flußstahl, Stahlguß) zu ¼ der Zug- 
festigkeit in Rechnung gestellt werden darf. Falls ein Nachweis der Zug- 
festigkeit nicht vorliegt, kann für die genannten Materialien kb = 9 kg/qmm 
eingeführt werden. 
4. Werden die Deckenträger aufgehängt, so sind sie den veränderten Belastungsverhält- 
nissen entsprechend zu berechnen. 
XII. Mannlöcher und sonstige Ausschnitte. 
1. Im allgemeinen sollen die ovalen Mannlöcher mindestens 300x400 mm weit sein; 
hiervon ist nur dann abzuweichen, wenn die Anbringung derartig bemessener Mannlöcher 
mit Schwierigkeiten verknüpft ist. Die geringste zulässige Weite ist in diesem Ausnahmefalle 
280 380 mm. 
Reichs-Gesehbl. 1909.  7
	        
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