Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Lfd. Dienststellung Gehalt oder Löhnung   Bemerkungen 
Mark 
8. Unterveterinäre .....  1206 Zu 8. Erhalten neben der Löhnung noch Naturalverpflegungsgebührnisse.   
gebührnisse. 
b. Unteroffiziere als Gehaltsempfänger. 
9. Feuerwerker 
vom 1. bis 3. Jahre  1000 
〃 44. Jahre ab ...  1100 
10. Unterzahlmeister; Unterinspektoren: bei den 
Proviantämtern, bei den Bekleidungs- 
ämtern, bei den Garnisonverwaltungen 
und bei den Lazaretten, Zeugfeldwebel, 
Oberfeuerwerker, Festungsbaufeldwebel 
vom 1. bis 3. Jahre .....   1300 
〃 4. 〃 6. 〃  1550 
 〃 7. Jahre ab .....     1800 
11. Schirrmeister Zu den Schirrmeistern gehören: die Feldwebel als Schirrmeister bei den Verkehrstruppen, die Schirrmeister bei den Traindepots, die Zeugserganten, die Wallmeister als Vorsteher der Brieftaubenstation und die Schirrmeister bei den Pionierbataillonen. Die bisher als "Zeugserganten" bezeichneten Schirrmeister erhalten neben dem Gehalte Kleidergelder von je 48 Mark jährlich.  
vom 1. bis 3. Jahre ..... 1200   
〃 4. 〃 6. 〃..... 1300     
〃 7. 〃 9. 〃 .....   1400 
〃10. 〃 12. 〃 ..... 1500 
〃13. 〃 15. 〃 ..... 1600      
〃16. 〃   18. 〃 .....   1700 
〃 19. 〃  21. 〃 .....   1800     
〃 22. 〃 24. 〃 ..... 1900  
〃 25. Jahre ab ...  2000 
  
Schirrmeister als Panzerturmwärter erhalten 
pensionsfähige Gehaltszuschüsse: 
nach 12 jähriger Dienstzeit 100 Mark, 
〃 15〃 〃 200〃 
. 18〃 〃 300〃 
〃 21〃 〃 400〃 
  
 
	        
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