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Dazu kommen Ernennungen durch den Herrscher, Trennung von
Stadt= und Landkreisen, Trennung von Oberhaus und Unterhaus, direkte
oder indirekte, offene oder geheime Wahl. Für fast jede Möglichkeit, die
sich aus diesen Slementen ergibt, findet sich ein Beispiel. Man kann
wohl sagen, daß nicht zwei deutsche Landesverfassungen sich völlig gleichen.
Besonders verwickelt und der Dolksmasse ungünstig ist bekanntlich das
preußische Spstem. Das gemeinsame fast aller dieser Wahlrechte ist aber
die Beibehaltung der alten agrarischen Ständevertretung unter Dinzufügung
bürgerlicher Slemente. Abgesehen von einigen kleinsten Staaten, wie
Waldeck und Lippe-Detmold, ist nirgends ein rein bürgerlich-liberaler
Tharakter. Man sieht, wie wenig stark in den Einzelstaaten die Jahre
1850 und 1848 gewirkt haben. Als Deutschland auf Grund des allgemeinen
Reichstagswahlrechtes aufgebaut wurde, war es seinen Derfassungen
nach noch im wesentlichen ein Gebiet von Agrarstaaten. Und diesen
Tharakter haben die Landesvertretungen beibehalten. Ze mehr Deutschland
industriell wird, desto mehr werden seine Einzelverfassungen
rückständig, steif, zopfig. Man denke nur an das preu-KHische
Derrenhaus, die sächsische erste Kannner, dic baverische Kammer
der Reichsräte, die württembergische Gruppe des riteerschaftlichen
Adels usw. Was an Rückständigkeiten im Reichstag nicht möglich ist,
wird in den TLandtagen versucht. Za, kühne konservative Umsturzpläne
denken daran, den Reichstag aus Delegierten dieser Landtage zusammenzusetzen!
Und bunt wie die TLandtagsvertretungen sind die Dertretungskörper
der Städte.
Noch sind in Hreußen die Städteordnungen alter und neuer Orovinzen
nicht in Darmonie, ebensowenig die Ordnung der Landgemeinden.
Im übrigen Deutschland hat jedes Gebiet seine Gemeindeverfassung. Am
freiheitlichsten sind Württemberg, Hessen und Baden. überall liegen alte
Hämpfe versteinert vor uns. Die Verschiedenheit ist an sich kein Unglück,
aber daß in der Derschiedenheit so wenig modernes Empfinden waltet,
das ist ein Unglück. Das neue industrielle Massenvolk wächst herauf,
ohne im allgemeinen in Staat und Stadt und Dorf sich ausleben zu
können. Es darf über Hölle, Handelsverträge, Anleihen des Reiches,