Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

Anlage 2. 
Bauvorschriften für Schiffsdampfkessel. 
I. Material. 
1. Für die Anforderungen an das zum Baue von Dampfkesseln zur Verwendung kommende 
Schweiß- und Flußeisen sind die Materialvorschriften für Schiffsdampfkessel maßgebend. 
2. Für Kupfer kann, wenn größere Festigkeit nicht nachgewiesen wird, eine Zugfestigkeit 
von 22 kg/qmm bei Temperaturen bis 120 C angenommen werden. Im Falle höherer 
Temperatur ist die Zugfestigkeit für je 20° C um 1 kg/qmm  niedriger zu wählen. 
3. Gegenüber überhitztem Wasserdampfe von 250° C und mehr ist die Verwendung von 
Kupfer zu vermeiden. 
4. Für kupferne Dampfrohrleitungen ist innerhalb der bezeichneten Grenze eine Material- 
beanspruchung von höchstens ⅒ der Zugfestigkeit zulässig. 
5. Die Scherfestigkeit des Schweißeisens, Flußeisens und des Kupfers kann zu 0,8 der 
Zugfestigkeit angenommen werden. 
II. Vernietung, Schweißung und Bearbeitung im Feuer. 
1. Die Nietnähte sollen stets so ausgeführt werden, daß der erforderliche Widerstand 
gegen Gleiten vorhanden ist und daß die Widerstandsfähigkeit der Niete gegen Abscheren sich 
nicht geringer ergibt, als die in Rechnung zu ziehende Festigkeit des Bleches in der Nietnaht. 
Hierbei darf die Belastung eines Nietes durch die Scherkraft auf 1 qmm Nietquerschnitt höchstens 
7 kg/qmm betragen, sofern keine höhere Zugfestigkeit des Nietmaterials als 38 kg/qmm nach- 
gewiesen wird. Trifft diese Voraussetzung zu, so kann der für eine Belastung mit 7 kg/qmm 
berechnete Nietdurchmesser mit der Wurzel aus dem Ouotienten, der sich aus der Zahl 38 und 
der nachgewiesenen Festigkeit ergibt, multipliziert werden. 
2. Bei Laschennietung sollen die Laschen aus Blechen von mindestens gleicher Güte wie 
die Mantelbleche geschnitten werden. 
3. Die Festigkeit gut und mittels Uberlappung geschweißter Nähte kann zu 0,7 der 
Festigkeit des vollen Bleches in Rechnung gesetzt werden. 
4. Empfehlenswert ist es, solche Nähte, welche auf Biegung oder Zug beansprucht 
werden, nicht zu schweißen, und keine Schweißnaht herzustellen, wenn das geschweißte Stück 
nicht nachträglich ausgeglüht werden kann.
	        
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