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gestrichen, weil die Böhmischen Kommerzialbahnen nunmehr von den
K. K. Osterreichischen Staatsbahnen betrieben werden.
Die folgenden Nummern 6 bis 60 haben die Bezeichnung 5 bis 59
erhalten.
Berlin, den 7. September 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrag:
Wackerzapp.
(Nr. 3813.) Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedens-
konferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Belgien.
Vom 8. September 1910.
Die im Reichs-Gesetzblatt von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907
sind, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81 abgedruckten Abkommens, be-
treffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von
Vertragsschulden, von Belgien ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische
Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst der Ratifkations-
urkunde am 8. August 1910 erhalten.
Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz=
blatt von 1910 Seite 375, 382, 457, 673 und 913 veröffentlichten Bekannt-
machungen vom 25. Januar, 14. Februar, 6. Mai und 27. Juni 1910.
Berlin, den 8. September 1910.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.