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II. In Abschnitt Schweiz, unter B. — Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder
Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden, — II. Deutscher Ver—
waltungen (S. 505), ist eingefügt:
„33a. Die von der Pruntrut-Bonsol-Bahn gemeinsam mit den Reichs-
eisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-
schweizerischen Grenze bei Bonsol bis Bonsol.“
Am Schlusse des Abschnitts (S. 506) ist in der Anmerkung unter
„Deutschland“ hinzugefügt:
„ , 126 a.".
III. Der Beitritt Serbiens zum Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr hat folgende Ergänzung notwendig gemacht:
„Mit Wirkung vom 20. Dezember d. J. ist hinter Abschnitt „Schweiz“
(S. 506) nachgetragen:“
„Serbien.
A. Von serbischen Verwaltungen betriebene Bahnen
und Bahnstrecken.
1. Königlich Serbische Staatseisenbahnen, mit Ausnahme der Kleinbahnen
Cuprija-Ravna—Reka und Cicevac—St. Peter.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
2. Die von den Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen betriebene Strecke
von der ungarisch-serbischen Grenze Mitte Save-Brücke bis Beograd
(Belgrad).“
Berlin, den 4. Dezember 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrag:
Wackerzapp.