Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

                                                         — 1109 — 
II. In Abschnitt Schweiz, unter B. — Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder 
Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden, — II. Deutscher Ver— 
waltungen (S. 505), ist eingefügt: 
„33a. Die von der Pruntrut-Bonsol-Bahn gemeinsam mit den Reichs- 
eisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke von der deutsch- 
schweizerischen Grenze bei Bonsol bis Bonsol.“ 
Am Schlusse des Abschnitts (S. 506) ist in der Anmerkung unter 
„Deutschland“ hinzugefügt: 
        „ , 126 a.". 
III. Der Beitritt Serbiens zum Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr hat folgende Ergänzung notwendig gemacht: 
„Mit Wirkung vom 20. Dezember d. J. ist hinter Abschnitt „Schweiz“ 
(S. 506) nachgetragen:“ 
                                                    „Serbien. 
A. Von serbischen Verwaltungen betriebene Bahnen 
                       und Bahnstrecken. 
1. Königlich Serbische Staatseisenbahnen, mit Ausnahme der Kleinbahnen 
      Cuprija-Ravna—Reka und Cicevac—St. Peter. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
                   auswärtiger Verwaltungen befinden. 
2. Die von den Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen betriebene Strecke 
      von der ungarisch-serbischen Grenze Mitte Save-Brücke bis Beograd 
      (Belgrad).“ 
Berlin, den 4. Dezember 1910. 
                                                Der Reichskanzler. 
                                                    Im Auftrag: 
                                                    Wackerzapp. 
 
	        
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