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prüfen; ihr Einbau in die Fahrzeuge ist so auszuführen, daß sie möglichst
gegen Stoß geschützt sind; der tiefste Punkt der Behälter und ihrer Armatur
muß auch bei voll belastetem Fahrzeug mindestens 15 Zentimeter über dem
Boden liegen. Das Füllrohr ist durch ein auswechselbares feinmaschiges
Drahtnetz gegen das Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Geschweißte
Behälter müssen mit mindestens einem Schmelzpfropfen oder Sicherheits-
ventile versehen sein. Alle Armaturteile müssen mit dem Behälter außer
durch Lötung noch durch Nieten oder Schrauben verbunden sein. An dem
tiefsten Punkte des Behälters ist eine Ablaßvorrichtung anzubringen, so daß
eine völlige Entleerung erfolgen kann. An Vorrichtungen zur Anzeige des
Flüssigkeitsstandes muß mindestens der untere Anschluß an den Behälter
absperrbar sein. Erfolgt die Zuführung des Brennstoffs durch den Druck
der Auspuffgase, so ist ein Reduzierventil mit vorgeschaltetem Siebe in die
Druckgasleitung einzubauen.
b) Die Zuflußrohrleitung zur Maschine ist sorgfältig zu befestigen und so zu
verlegen, daß ein Ausgleich von Längenänderungen möglich ist. Die Ver-
bindung einzelner Rohrstücke ist durch eine über beide Rohrenden geschraubte
und verlötete Muffe oder durch eine Verschraubungsart mit metallischen
Dichtungsflächen (Kegelnippel, Kugelnippel, gestauchte Rohrenden) her-
zustellen. In gleicher Weise ist die Befestigung der Rohre mit den Ab-
sperrvorrichtungen und Armaturteilen auszuführen, falls sie nicht hart ein-
gelötet sind. Flanschverbindungen mit Stoffpackung sind unzulässig. Alle
mit der Benzinleitung verlöteten Nippel müssen hart gelötet sein, während
an den Brennstoffbehältern und ihren Armaturteilen, wenn die Lötung nur
den Zweck hat, abzudichten, Weichlötung zulässig ist. In der Zufluß-
rohrleitung zur Maschine ist in der Nähe des Brennstoffbehälters eine
Absperrvorrichtung einzuschalten; dieselbe muß von außen leicht zugänglich
sein; bei Brennstofförderung durch Druckgase und Steigrohr genügt eine
Einrichtung zum schnellen Ablassen des Druckes. Brennstoffleitung, Ver-
gaser und Schwimmergehäuse sind so anzuordnen, daß etwa austretender
Brennstoff nicht auf das Auspuffrohr, den Stromverteiler oder Magnet-
apparat tropfen kann; der aus dem Schwimmergehäuse und Vergaser etwa
austretende Brennstoff ist unmittelbar ins Freie zu leiten.
c) Werden unterhalb des Wagens Schutzbleche angebracht, so muß die Be-
seitigung der sich in ihnen ansammelnden brennbaren Stoffe leicht möglich sein.
d) Die elektrischen Zündleitungen sind zu isolieren und so zu verlegen, daß
Kurzschluß ausgeschlossen ist. Hochspannungsleitungen sind besonders sorg-
fältig zu verlegen. Glührohrzündung ist verboten.
III. Vemeidung von üblem Geruch, Rauch und Geräusch.
Die Verbrennung der Gase in der Maschine muß so vollkommen und die
Ölzufuhr so eingerichtet sein, daß, abgesehen vom Anfahren nach längerem Still.