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Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke wie die Fahrstrom.
leitungen zu wählen.
Alle übrigen Leitungen dürfen im allgemeinen mit den in nachstehender Tabelle
verzeichneten Stromstärken dauernd belastet werden:
Querschnitt Stromstärke
in mm: in Ampere:
0,75 6
1 6
1,5 10
2,5 15
4 20
6 25
10 35
16 60
25 80
35 100
50 125
70 160
95 190
120 225
150 260
Blanke Leitungen sind zulässig, wenn sie sicher isoliert verlegt und gegen
Berührung geschützt sind.
Isolierte Leitungen in Fahrzeugen müssen so geführt werden, daß ihre
Isolierung nicht durch die Wärme benachbarter Widerstände oder Heizvorrichtungen
gefährdet werden kann.
Die Verbindung der Fahr= und Bremsstromleitungen mit den Apparaten
ist mittels Schrauben oder durch Lötung auszuführen.
Nebeneinander laufende isolierte Fahrstromleitungen müssen entweder zu Mehr-
fachleitungen mit einer gemeinsamen wasserdichten Schutzhülle zusammengefaßt werden
derart, daß ein Verschieben und Reiben der Einzelleitungen vermieden wird (dabei
ist die Isolierhülle an den Austrittsstellen von Leitungen gegen Wasser abzudichten)
oder die Leitungen sind getrennt zu verlegen und, wo sie Platten, Wände oder Fuß-
böden durchsetzen, durch Isoliermittel so zu schützen, daß sie sich an diesen Stellen
nicht durchscheuern können.
In den Wagen dürfen isolierte Leitungen unmittelbar auf Holz verlegt und
Holzleisten zu ihrer Verkleidung benutzt werden.
Leitungen, die einer Verbiegung oder Verdrehung ausgesetzt sind, müssen
aus leicht biegsamen Seilen hergestellt und, soweit sie isoliert sind wetterbeständig
hergerichtet sein.