Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

                                                    — 430 — 
Muster b. 
                                                  Typenprüfung. 
(Gutachten über die amtliche Prüfung einer Gattung von Kraft wagen) 
                                                                                                                rädern. 
Auf Grund des § 5 Abs. 2, 3 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen 
vom 3. Februar 1910 wird auf Antrag der Firma 
in .................... bescheinigt, daß  der/das durch beiliegende schematische Zeichnung 
— und nachstehende Beschreibung gekennzeichnete, einer fabrikmäßig hergestellten Gattung von 
Kraftfahrzeugen angehörende Kraft wagen/rad von dem Unterzeichneten geprüft worden ist. 
      1. Firma, die das Fahrgestell herstellt: .................................. 
       2. Kennwort oder Unterscheidungszeichen für den Typ: 
       3. Bestimmung des Fahrzeugs: ................................................. 
       4. Art der Kraftaquelle: .............................................................. 
       5. Bauart der Maschine oder des Motors: .......................... 
       6. Angaben für die Berechnung der Maschinen= oder                   Motorleistung: ........................... - 
        7. Anageben über Bauart und Größe des Dampferzeugers, Kessel- 
            druck, Akkumulatorenbatterie: ........................................................ 
        8. Art der Kraftübertragung: ............................................................... 
        9. Bauart und Übersetzung der Lenkvorrichtung ............................ 
      10. Art und Zahl der Bremsen, Hauptabmessungen und Übersetzungsverhältnis 
       11. Einrichtungen zur Verhinderung der unbeabsichtigten Rückwärtsbewegung auf Steigungen: .................................................... 
        12. Betriebsfertiges Eigengewicht des Fahrgestells ......................... 
        13. Tragfähigkeit des Fahrgestells in Kilogramm: ........................... 
        14. Leisstung der Maschine oder des Motors: ................................ 
        15. Leistung an den Triebrädern (berechnet nach der Steurformel): 
              worin ................................ = ............................................................ 
                         ................................ = .......................................................... 
                         ...............................  = ............................................................  
                        ................................  = ...............................................          
 
  
  
 
  
    
      
         
  
  
  
  
        
 
  
  
12. Betriebsfertiges Eigengewicht des Fahrgestells: 
13. Tragfähigkeit des Fahrgestells in Kilogramm: 
14. Leistung der Maschine oder des Motors: 
15. Leistung an den Triebrädern berechnet nach der Steuerformel): — 
worin 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Es wird bescheinigt, daß das geprüfte Fahrzeug diesen Angaben entspricht und daß 
das Fahrzeug sowie Lenkvorrichtung, Bremsen, Vorrichtung zur Verhinderung der unbeab- 
sichtigten Rückwärtsbewegung und Vorrichtung zur Verhinderung von Inbetriebsetzung durch 
Unbefugte den gemäß §§ 3, 4 der Verordnung zu stellenden Anforderungen genügen. Der 
Zulassung von Kraftfahrzeugen dieser Gattung zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und 
Plätzen stehen technische Bedenken nicht entgegen. 
                                     ................................, den ......................................... 
 
                                          Der amtlich anerkannte Sachverständige. 
(Stempel.)                                            (Unterschrift.) 
  
 
	        
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