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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1910.
Nr. 10
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der
II. Ton-, Zement= und Kalkindustrie-Ausstellung in Berlin 1910. S. 461. — Bekanntmachung,
betreffend Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. S. 461.
(Nr. 3728.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der II. Ton-, Zement- und Kalkindustrie-Ausstellung in Berlin 1910.
Vom 18. Februar 1910.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Berlin stattfindende II. Ton-, Zement- und Kalkindustrie-
Ausstellung.
Berlin, den 18. Februar 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquières.
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(Nr. 3729.) Bekanntmachung, betreffend Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons.
Vom 25. Februar 1910.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Königsberg i. Pr.
eine Erweiterung der bestehenden Festungsanlagen und deren Rayons in Aus-
sicht genommen ist.
Berlin, den 25. Februar 1910.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
Reichs-Gesetzbl. 1910. 65
Ausgegeben zu Berlin den 2. März 1910.