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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1910.
Nr. 11.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 463. — Bekanntmachung,
betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der
Deutschen Landwirtschafts. Gesellschaft in Hamburg 1910. S. 472. — Bekanntmachung, be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Internationalen Ausstellung
für Sport und Spiel in Frankfurt a. M. 1910. S. 472.
(Nr. 3730.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 21. Fe-
bruar 1910.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom
6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) wird nachstehend eine Ubersicht der Ein-
teilung der am Weinbau beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke bekannt
gemacht.
Berlin, den 21. Februar 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jongquieres.
Übersicht der Weinbaubezirke.
Bundesstaat Lau-
Name
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes.
I. Hreußen. Unverändert.
II. Bapern.
Regierungsbezirk der Pfalz. 1.
Reichs-Gesetbl. 1910.
Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die Bildung
von Weinbaubezirken, vom 27. März 1906 (Reichs-
Gesetzbl. S. 419). ·
BezirksämterDürkheim,LandauunbNeustabta..6.,
danndieGemeindeLambsheim(BezirksathraniWeiubaubezirk.
kenthal) sowie die Gemeinden Alsheim, Assenheim,
Böhl, Dannstadt, Fußgönheim, Hochdorf, Ruch-
heim und Schauernheim (Bezirksamt Ludwigshafen).
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Ausgegeben zu Berlin den 10. März 1910.
1. Pfälzischer