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(Nr. 3731.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft
in Hamburg 1910. Vom 28. Februar 1910.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in
diesem Jahre in Hamburg stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Land-
wirtschafts-Gesellschaft.
Berlin, den 28. Februar 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquieres.
(Nr. 3732.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Internationalen Ausstellung für Sport und Spiel in
Frankfurt a. M. 1910. Vom 4. März 1910.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in
diesem Jahre in Frankfurt a. M. stattfindende Internationale Ausstellung für
Sport und Spiel.
Berlin, den 4. März 1910.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.