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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1910.
Nr. 13.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 481.
(Nr. 3735.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Uber-
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom
1. März 1910.
Die dem Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom
14. Oktober 1890 (neu zusammengestellter Wortlaut gültig vom 22. Dezember
1908) beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die dieses Übereinkommen An-
wendung findet (Ausgabe von 1909, Reichs-Gesetzbl. von 1909 S. 280 ff.)
ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen in der nach-
stehenden, vom Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport mit-
geteilten Fassung neu aufgestellt worden:
Liste der Eisenbahnstrecken,
auf welche
das Internationale Ubereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
Anwendung findet.
Ausgabe vom 1. Februar 1910.
Deutschland.
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
I. Staats= und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen.
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
2. Militär-Eisenbahn.
3.Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich
mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen und ein-
schließlich der Dampffährenverbindung über die Ostsee zwischen Saßnitz
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Ausgegeben zu Berlin den 17. März 1910.