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VI. Dänischer Verwaltungen.
138. Die von den dänischen Staatsbahnen in Gemeinschaft mit den Groß-
herzoglich Mecklenburgischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffähren-
verbindung Warnemünde —Gjedser.
VII. Schwedischer Verwaltungen.
139. Die von den Königlich Preußischen Staatseisenbahnen in Gemeinschaft
mit den schwedischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenverbin-
dung Saßnitz-Trelleborg.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Osterreich, Ziffer 26 bis und mit 50.
Dänemark, Ziffer 3, 4.
Frankreich, Ziffer i8, 19, 20, 21, 22, 23.
Luxemburg, Ziffer 2, 3.
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Rußland, Ziffer 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41.
Schweden, Ziffer 9.
Schweiz, Ziffer 28, 29, 30, 31, 32, 33.
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Osterreich und Ungarn (nebst Bosnien-Herzegowina).
I. Im Reichsrat vertretene Königreiche und Länder (einschließlich
. Liechtenstein).
A. Sämtliche Linien, die durch die nachbenannten Bahnverwal-
tungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Österreich oder in
Ungarn betrieben werden.
1. K. K. Österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich
Liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch-Buchs; —
dagegen mit Ausschluß:
a) folgender dalmatinischen Linien der K. K. Österreichischen Staatsbahnen:
α ) Spalato—Siverié- Knin,
β) Perkovié-Slivno—Sebenico,
γ) Spalato—-Sinj;
b) der schmalspurigen Lokalbahn Unzmarkt-Mauterndorf (Murtalbahn).
2. Lokalbahn Aujezd-Luhatschowitz-Luhatschowitz.
3. Außig—Teplitzer Eisenbahn.
4. Böhmische Kommerzialbahnen.
5. Lokalbahn Brünn-Lösch.