Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

— 549 — 
  
  
Kapitel. 
Titel. 
Einnahme. 
Betrag 
für das 
Rechnungs- 
jahr 1910. 
Mark. 
  
# 
  
  
VIIa. Zur Abschreibung von dem auf Grund des § 2 
Abf. 2 Satz 1 des Gesetzes, betreffend Änderungen 
im Hinanzwesen, vom 15. Zuli 1909 (Reichs-Grsetzbl. 
S. 743) im Wege des Kredits zu dechenden Fehl- 
betrage des Rechnungssahrs 1909 aus den Kitteln 
des ordentlichen Etast 
VIII. Aus der Anleihe. 
Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller 
Bundesstaten .. . 
Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit 
Ausschluß von Bahen ... 
Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit 
Ausschluß von Bayern und Württemberg. ............. 
Anmerkung. Die Einnahmen des Kapitels 8 über- 
tragen sich innerhalb der einzelnen Titel mit den noch 
offenen Krediten aus früheren Anleihebewilligungen. Die 
solchergestalt sich ergebenden Gesamtkredite werden um den 
Betrag der bei den entsprechenden Ausgabefonds etwa 
eintretenden Ersparnisse gekürzt. 
Summe Kapitel 8 
3 685 106 
123 901 985 
24 079 837 
  
  
147 981 822
	        
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