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Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1910 Nr. 24
Inhalt: Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz
abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Haiti und über die Ratifikation von elf
dieser Abkommen durch Siam. S. 673. — Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an das
Haager Abkommen über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit der Schweiz zur
weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffene Vereinbarung. S. 674. — Bekannt-
machung, betreffend die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in Genf unterzeichneten Abkommens zur
Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch
Großbritannien, die Hinterlegung weiterer Ratifikationsurkunden von Signatarmächten und den
späteren Beitritt anderer Mächte zu dem Abkommen. S. 676.
(Nr. 3762.) Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch
Haiti und über die Ratifikation von elf dieser Abkommen durch Siam.
Vom 6. Mai 1910.
Die im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen zwölf Abkommen vom 18. Ok-
tober 1907 sind von Haiti und, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81
abgedruckten Abkommens, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt
bei der Eintreibung von Vertragsschulden, auch von Siam ratifziert worden.
Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über die
Ratifikation Haitis nebst den Ratifikationsurkunden am 2. Februar 1910 und
die Anzeige über die Ratifikation Siams nebst den Ratifikationsurkunden am
12. März 1910 erhalten. Die Vorbehalte, die von der Abordnung Siams bei
der Unterzeichnung des Abkommens über die Legung von unterseeischen selbsttätigen
Kontaktminen (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 231) und des Abkommens, betreffend die
Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekriegs, (Reichs-Gesetzbl. 1910
S. 343) gemacht worden sind, sind bei der Ratifikation ausdrücklich aufrecht
erhalten worden.
Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz-
blatte von 1910 Seite 375, 382 und 457 veröffentlichten Bekanntmachungen
vom 25. Januar und 14. Februar 1910. ·
Berlin, den 6. Mai 1910.
Der Reichskanzler.
von Bethmann Hollweg.
Reichs-Gesetzbl. 1910. 98
Ausgegeben zu Berlin den 19. Mai 1910.