Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

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a. Auslandsgehalt 
b. Kolonialzulage 
. Alterszulage 
d. Gesamteinkommen 
  
Bemerkungen 
  
  
  
nach nach nach nach nach nach nach nach 
2 Jahren 3 Jahren 4 Jahren 5 Jahren6 Jahren 9 Jahren 12 Jahren 15 Jahren 
4 4 4 4 4 4 4 4 
4800 5400 600 6600 7200 7200 7200 
4700 4700 4700 4700 4700 H0H 700 700. 
— — — — — 500 1 000 1 500 
9 500| 10 10000 0 1. 300 1 90] CO0 
4400 5 100 5 800 6500 7200 7200 7200 7200 Bu Klasse 4b. Fürdie Regierungs- 
4700| 4700 10 4700 4700 4700 4700 4700 zeneisden beissns tuo 
— — — — — 500 1 000 1 500 bie Kolonialzulage 3 000 jedoch 
910019 860010 500 I1 200|11 90 O 2 900 400 lIeßzte bis auf 4700 4 erhoͤht 
  
  
  
  
  
  
  
  
werden, sofern sie nachweisen, daß 
sie aus der Privatpraxis eine ge- 
ringere Einnahme als 1700 MA 
bezogen haben. Auch kann den Re- 
gierungsärzten vom Beginn ihrer 
Verwendung anein Gesamteinkommen 
von 9 600 garantiert werden. 
Diätarischen Beamten der 
Klasse 4b kann ein Anfangssatz bis 
zu 8 300 MA an Gesamtvergütung 
gewährt werden, auch kann darüber 
hinans eine weitere Steigerung für 
die ersten beiden Stufen erfolgen, 
jedoch nicht iber die Sätze der 
Klasse 4 a hinaus. 
118“
	        
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